ist unentbehrlich. Entscheidend ist nicht nur die Kenntnis der verschiedenen Rechtsgebiete, sondern auch die taktische Anwendung des Rechts. Der Rechts-anwalt ist Interessen-Vertreter und hat unter Beachtung seiner besonderen Stellung als Rechtspflegeorgan Ihre Interessen zu beachten.
Nicht jeder Anwalt ist ein Rechtsanwalt!
Hinter dieser Weisheit verbirgt sich die Tatsache, daß ein Jurist als "Richter" ausgebildet wird und während seiner Ausbildung "einen großen Bogen" um den Anwalts-Beruf gemacht hat, der wirklich eine Berufung für den Beruf des Rechtsanwalts verlangt.